Artikelstammdaten – Tipps & Tricks

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Artikelstammdaten – Tipps & Tricks

Hier haben wir für Sie einige Tipps und Tricks zur Erfassung der Artikelstammdaten zusammengefasst:

Tipp Nr. 1 – Warengruppen Erleichterung nutzen

Laut der Wirtschaftskammer Österreich gibt es ein offizielles Schreiben des BMF welches folgende Erleichterung bringt:

Bis zum 31.12.2020 gibt es für Unternehmen die an Endverbraucher verkaufen und bis zum 31.12.2015 über kein Warenwirtschaftssystem verfügten, die Möglichkeit die Einzelaufzeichnungspflicht auch dann zu erfüllen, wenn Sie bis zu 15 Warengruppen verwenden:

„Einzelhändler und andere gewerblich tätige Unternehmer, die Waren verschiedener Hersteller beschaffen, zu einem Sortiment zusammenfügen und an einen Endverbraucher verkaufen, erfüllen in einer Übergangsphase bis 31.12.2020 die Einzelaufzeichnungs-Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht auch dann, wenn sie die Warenbezeichnung in der zu verwendenden Registrierkasse eingeschränkt bis auf 15 Warenbezeichnungen erfassen und entsprechend dieser Erfassung auf den Belegen ausweisen. Dies gilt nur insoweit sie am 31.12.2015 in ihrem Betrieb nicht über ein Warenwirtschaftssystem und/oder nicht über ein Kassensystem verfügen, welches das vom Handelsgeschäft umfasste Warensortiment wie unter der „handelsüblichen Bezeichnung“ in Kapitel 4.4.4. des Erlasses zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassenund Belegerteilungspflicht vom 12. November 2015 verlangt, aufzeichnen und auf dem nach § 132a BAO auszustellenden Belegen ausweisen kann.“

Danke an die Wirtschaftskammer Österreich für diese Information.

Tipp Nr. 2 – Vereinfachungen bei den zulässigen Warenbezeichnungen

Das Finanzministerium hat Vereinfachungen bezüglich der Warenbezeichnungen in diversen Branchen zugestanden.

ACHTUNG: Diese Vereinfachung gilt NICHT, wenn eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes benötigt wird!

Das BMF listet folgende Beispiele für Erleichterungen:

Branche Zulässige Warenbezeichnung
nach § 11 UStG
Zulässige Warenbezeichnung
nach § 132a BAO
Keine zulässige Warenbezeichnung
nach § 132a BAO
Blumengeschäft Rosen, Tulpen, Nelken Schnittblumen, Blumenstrauß, Gesteck Topfblumen, Gehölze Blumen
Bekleidungsgeschäft Latzhose blau, Gr. 52
Windjacke grün, Gr. 50
Hose
Jacke
Kleidung
Elektrohandel Marke und Typ des Handys, der Waschmaschine, des TV-Gerätes, Kabel, Stecker, Schalter, Faxgerät einer bestimmten Marke, LED-Glühbirne Mobiltelefon, Waschmaschine, TV-Gerät, Elektrozubehör, Faxgerät, Glühbirne Elektronikgerät, Haushaltsgerät, Audiogerät, Telefon, Lampe
Obst-/ Gemüsegeschäft Golden Delicious Äpfel, Williams-Christbirne, Eisbergsalat Äpfel, Birnen, Salat Obst, Gemüse
Friseur Herren-, Damen-, Junior-, Kinder-, Maschinenschnitt, Dampfglättung, Aufsteckfrisur, Eindrehen, Dauerwelle, dekorative Kosmetik, Rasur & Bartpflege, Färben, Styling, Schuppenshampoo Herrenhaarschnitt, Damenhaarschnitt, Haarfärbung/Haarumformung/Styling, Kosmetik, Bartrasur/-pflege, Shampoo-/Styling-produkteverkauf Haarpflegeprodukt, Friseurleistung
Bäcker Handsemmel, Grahamweckerl, Vollkornbrot Semmel oder Kleingebäck, Brot Backwaren
Trafik Zigaretten und Zigarren bestimmter Marken, bestimmte Zeitung Zigaretten, Zigarren, Zeitung Rauchwaren, Druckwerk
Fleischerei/
Bauernmarkt
Salami, Beiried vom Rind Wurst, Rindfleisch Fleischwaren
Schuhgeschäft Laufschuhe bestimmter Marken, Pumps, Sneakers, Schuhspray bestimmter Marke, genaue Bezeichnung der Reparaturleistung Sportschuhe, Damenschuhe, Schuhspray, Schuhreparatur Schuhe, Schuhpflegeprodukt
Baumarkt/ Haushaltsfachgeschäft Holzschrauben Linsensenkkopf mit Schlitz 3,5 x 16 mm, DIN 95, Messing, Holzhammer, Fäustel, Motorsäge einer bestimmten Marke, Topf/Pfanne bestimmter Marke und Spezifikation Schrauben, Hammer, Motorsäge, Topf, Pfanne, Starterset, für Kleinteile: Küchenutensilien Eisenwaren, Werkzeug, Maschine/Elektroartikel, Geschirr, Küchenartikel
Textilreiniger Anzahl Mantelreinigung, Anzahl Anzugreinigung, Anzahl Hosenreinigung, Anzahl Teppichreinigung Kleiderreinigung, Teppichreinigung Reinigung
Würstelstand Käsekrainer, Orangensäfte bzw. Biere mit Markenbezeichnung, Salzgurkerl, Essiggurkerl Würstel, Orangensaft, Bier, Gurkerl Wurstware, Getränk, Speisebeilage
Gasthaus Frittatensuppe, Wiener Schnitzel mit Pommes frittes, Apfelstrudel Suppe, Schnitzel, Strudel (à la carte), Mittagsmenü I oder II, Studentenmenü, Frühstück Vorspeise, Hauptspeise, Nachspeise, Essen
Buch-/Papierfachhandel Genauer Buchtitel, genaue Bezeichnung der Zeitung, DIN A4 Heft, liniert, Bleistift, Filzstift, Buntstift Buch, Zeitschrift, Magazin, Heft, Schreibmaterial Druckwerk, Büromaterial
Metalltechniker, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikations-techniker, Mechatroniker, Kraftfahrzeugtechniker, Karosseriebautechniker und Vulkaniseure Bezeichnung der Reparatur- bzw. Servicearbeit und des bei Reparatur- und Servicearbeiten verwendeten Klein-, Hilfs- und Montagematerial, mit bestimmter Spezifikation erbrachte Dienstleistung (zB Service bei Heizungen, Waschmaschinenreparatur, Autoreparatur inkl. Klein-, Hilfs- und Montagematerial) Reparatur, Service
Optiker Genaue Bezeichnung der Gleitsichtbrille, der Kontaktlinse, Markennamen und genaue Bezeichnung der Sichtgeräte, etc. Brillenfassung, Brille, Kontaktlinsen, Feldstecher, Barometer, Etui, Brillenreparatur Sehbehelf, Handelsware, Dienstleistung, Reparatur

 

Tipp Nr. 3 – MeinBetriebCash generische Artikel nutzen

In MeinBetrieb Cash haben Sie die Möglichkeit sogenannte „generische Artikel“ anzulegen. Das sind Artikel deren genaue Bezeichnung und Preis erst bei der Bonerfassung angegeben wird.

Sollten Sie ad hoc nicht alle Artikel einzeln vorher anlegen können, so können Sie trotzdem auf dieser Art dem Kunden schnell einen Bon ausstellen. MeinBetrieb Cash kennt den generischen Standardartikel mit der Artikelnummer „0000“ von Haus aus.

Tipp Nr. 4 – Kleinstmaterial bei Reparaturen/Werk-/Serviceleistungen muss nicht extra erfasst werden.

Werk-, Reparatur oder Serviceleistungen müssen Kleinmaterialen nicht extra ausweisen, wenn diese nur einen geringen Teil der Gesamtleistung ausmacht.

Auch hier gilt diese Regelung gilt nicht für das Umsatzsteuergesetz!

So muss eine billige Ersatzschraube bei einer größeren Reparatur wohl nicht extra verrechnet werden.

2017-08-15T22:59:21+02:00 16. März 2016|Kassenblog|0 Kommentare

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