Hier haben wir für Sie einige Tipps und Tricks zur Erfassung der Artikelstammdaten zusammengefasst:
Tipp Nr. 1 – Warengruppen Erleichterung nutzen
Laut der Wirtschaftskammer Österreich gibt es ein offizielles Schreiben des BMF welches folgende Erleichterung bringt:
Bis zum 31.12.2020 gibt es für Unternehmen die an Endverbraucher verkaufen und bis zum 31.12.2015 über kein Warenwirtschaftssystem verfügten, die Möglichkeit die Einzelaufzeichnungspflicht auch dann zu erfüllen, wenn Sie bis zu 15 Warengruppen verwenden:
„Einzelhändler und andere gewerblich tätige Unternehmer, die Waren verschiedener Hersteller beschaffen, zu einem Sortiment zusammenfügen und an einen Endverbraucher verkaufen, erfüllen in einer Übergangsphase bis 31.12.2020 die Einzelaufzeichnungs-Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht auch dann, wenn sie die Warenbezeichnung in der zu verwendenden Registrierkasse eingeschränkt bis auf 15 Warenbezeichnungen erfassen und entsprechend dieser Erfassung auf den Belegen ausweisen. Dies gilt nur insoweit sie am 31.12.2015 in ihrem Betrieb nicht über ein Warenwirtschaftssystem und/oder nicht über ein Kassensystem verfügen, welches das vom Handelsgeschäft umfasste Warensortiment wie unter der „handelsüblichen Bezeichnung“ in Kapitel 4.4.4. des Erlasses zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassenund Belegerteilungspflicht vom 12. November 2015 verlangt, aufzeichnen und auf dem nach § 132a BAO auszustellenden Belegen ausweisen kann.“
Danke an die Wirtschaftskammer Österreich für diese Information.
Tipp Nr. 2 – Vereinfachungen bei den zulässigen Warenbezeichnungen
Das Finanzministerium hat Vereinfachungen bezüglich der Warenbezeichnungen in diversen Branchen zugestanden.
ACHTUNG: Diese Vereinfachung gilt NICHT, wenn eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes benötigt wird!
Das BMF listet folgende Beispiele für Erleichterungen:
Branche | Zulässige Warenbezeichnung nach § 11 UStG |
Zulässige Warenbezeichnung nach § 132a BAO |
Keine zulässige Warenbezeichnung nach § 132a BAO |
Blumengeschäft | Rosen, Tulpen, Nelken | Schnittblumen, Blumenstrauß, Gesteck Topfblumen, Gehölze | Blumen |
Bekleidungsgeschäft | Latzhose blau, Gr. 52 Windjacke grün, Gr. 50 |
Hose Jacke |
Kleidung |
Elektrohandel | Marke und Typ des Handys, der Waschmaschine, des TV-Gerätes, Kabel, Stecker, Schalter, Faxgerät einer bestimmten Marke, LED-Glühbirne | Mobiltelefon, Waschmaschine, TV-Gerät, Elektrozubehör, Faxgerät, Glühbirne | Elektronikgerät, Haushaltsgerät, Audiogerät, Telefon, Lampe |
Obst-/ Gemüsegeschäft | Golden Delicious Äpfel, Williams-Christbirne, Eisbergsalat | Äpfel, Birnen, Salat | Obst, Gemüse |
Friseur | Herren-, Damen-, Junior-, Kinder-, Maschinenschnitt, Dampfglättung, Aufsteckfrisur, Eindrehen, Dauerwelle, dekorative Kosmetik, Rasur & Bartpflege, Färben, Styling, Schuppenshampoo | Herrenhaarschnitt, Damenhaarschnitt, Haarfärbung/Haarumformung/Styling, Kosmetik, Bartrasur/-pflege, Shampoo-/Styling-produkteverkauf | Haarpflegeprodukt, Friseurleistung |
Bäcker | Handsemmel, Grahamweckerl, Vollkornbrot | Semmel oder Kleingebäck, Brot | Backwaren |
Trafik | Zigaretten und Zigarren bestimmter Marken, bestimmte Zeitung | Zigaretten, Zigarren, Zeitung | Rauchwaren, Druckwerk |
Fleischerei/ Bauernmarkt |
Salami, Beiried vom Rind | Wurst, Rindfleisch | Fleischwaren |
Schuhgeschäft | Laufschuhe bestimmter Marken, Pumps, Sneakers, Schuhspray bestimmter Marke, genaue Bezeichnung der Reparaturleistung | Sportschuhe, Damenschuhe, Schuhspray, Schuhreparatur | Schuhe, Schuhpflegeprodukt |
Baumarkt/ Haushaltsfachgeschäft | Holzschrauben Linsensenkkopf mit Schlitz 3,5 x 16 mm, DIN 95, Messing, Holzhammer, Fäustel, Motorsäge einer bestimmten Marke, Topf/Pfanne bestimmter Marke und Spezifikation | Schrauben, Hammer, Motorsäge, Topf, Pfanne, Starterset, für Kleinteile: Küchenutensilien | Eisenwaren, Werkzeug, Maschine/Elektroartikel, Geschirr, Küchenartikel |
Textilreiniger | Anzahl Mantelreinigung, Anzahl Anzugreinigung, Anzahl Hosenreinigung, Anzahl Teppichreinigung | Kleiderreinigung, Teppichreinigung | Reinigung |
Würstelstand | Käsekrainer, Orangensäfte bzw. Biere mit Markenbezeichnung, Salzgurkerl, Essiggurkerl | Würstel, Orangensaft, Bier, Gurkerl | Wurstware, Getränk, Speisebeilage |
Gasthaus | Frittatensuppe, Wiener Schnitzel mit Pommes frittes, Apfelstrudel | Suppe, Schnitzel, Strudel (à la carte), Mittagsmenü I oder II, Studentenmenü, Frühstück | Vorspeise, Hauptspeise, Nachspeise, Essen |
Buch-/Papierfachhandel | Genauer Buchtitel, genaue Bezeichnung der Zeitung, DIN A4 Heft, liniert, Bleistift, Filzstift, Buntstift | Buch, Zeitschrift, Magazin, Heft, Schreibmaterial | Druckwerk, Büromaterial |
Metalltechniker, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikations-techniker, Mechatroniker, Kraftfahrzeugtechniker, Karosseriebautechniker und Vulkaniseure | Bezeichnung der Reparatur- bzw. Servicearbeit und des bei Reparatur- und Servicearbeiten verwendeten Klein-, Hilfs- und Montagematerial, mit bestimmter Spezifikation | erbrachte Dienstleistung (zB Service bei Heizungen, Waschmaschinenreparatur, Autoreparatur inkl. Klein-, Hilfs- und Montagematerial) | Reparatur, Service |
Optiker | Genaue Bezeichnung der Gleitsichtbrille, der Kontaktlinse, Markennamen und genaue Bezeichnung der Sichtgeräte, etc. | Brillenfassung, Brille, Kontaktlinsen, Feldstecher, Barometer, Etui, Brillenreparatur | Sehbehelf, Handelsware, Dienstleistung, Reparatur |
Tipp Nr. 3 – MeinBetriebCash generische Artikel nutzen
In MeinBetrieb Cash haben Sie die Möglichkeit sogenannte „generische Artikel“ anzulegen. Das sind Artikel deren genaue Bezeichnung und Preis erst bei der Bonerfassung angegeben wird.
Sollten Sie ad hoc nicht alle Artikel einzeln vorher anlegen können, so können Sie trotzdem auf dieser Art dem Kunden schnell einen Bon ausstellen. MeinBetrieb Cash kennt den generischen Standardartikel mit der Artikelnummer „0000“ von Haus aus.
Tipp Nr. 4 – Kleinstmaterial bei Reparaturen/Werk-/Serviceleistungen muss nicht extra erfasst werden.
Werk-, Reparatur oder Serviceleistungen müssen Kleinmaterialen nicht extra ausweisen, wenn diese nur einen geringen Teil der Gesamtleistung ausmacht.
Auch hier gilt diese Regelung gilt nicht für das Umsatzsteuergesetz!
So muss eine billige Ersatzschraube bei einer größeren Reparatur wohl nicht extra verrechnet werden.
Hinterlassen Sie einen Kommentar