Die Registrierkasse & Das Gesetz – passt das zusammen?

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Die Registrierkasse & Das Gesetz – passt das zusammen?

Die Registrierkassen-Sicherungs-Richtlinie, welche 2017 in Kraft tritt ist in aller Munde. Auch die allgemeine Beleg- und Registrierkassenpflicht ab 2016. Dabei kann man allerdings leicht vergessen, dass noch zahlreiche weitere Fallen im Gesetzesdschungel lauern.

JA … ich muss dem Kunden einen Beleg in die Hand drücken
JA … der Beleg muss ab 2017 mit einer elektronischen Signatur versehen sein

ABER bitte nicht vergessen:

  • die Bundesabgabenordnung (speziell §131 BAO, §132 BAO, §132a BAO – zusätzlich erweitert 2017!)  definiert zahlreiche Formvorschriften für einen gültigen Beleg!
  • die Kassenrichtlinie 2012 ist nach wie vor gültig und definiert zahlreiche weitere Anforderungen an Registrierkassen!
  • das Umsatzsteuergesetz kann weitere/zusätzliche Anforderungen an eine gültige Rechnungslegung stellen (ein Bon ist noch keine Rechnung!)
  • die Umsatzsteuerrichtlinien 2000 (insbesonders Rz 1501 ff und Rz 1568)

Ganz wichtig dabei ist, dass eine Registrierkasse ein gültiges Datenerfassungsprotokoll führen muss!

 

 

2016-05-06T13:29:35+02:00 24. April 2016|Kassenblog|0 Kommentare

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