Die Registrierkassen-Sicherungs-Richtlinie, welche 2017 in Kraft tritt ist in aller Munde. Auch die allgemeine Beleg- und Registrierkassenpflicht ab 2016. Dabei kann man allerdings leicht vergessen, dass noch zahlreiche weitere Fallen im Gesetzesdschungel lauern.
JA … ich muss dem Kunden einen Beleg in die Hand drücken
JA … der Beleg muss ab 2017 mit einer elektronischen Signatur versehen sein
ABER bitte nicht vergessen:
- die Bundesabgabenordnung (speziell §131 BAO, §132 BAO, §132a BAO – zusätzlich erweitert 2017!) definiert zahlreiche Formvorschriften für einen gültigen Beleg!
- die Kassenrichtlinie 2012 ist nach wie vor gültig und definiert zahlreiche weitere Anforderungen an Registrierkassen!
- das Umsatzsteuergesetz kann weitere/zusätzliche Anforderungen an eine gültige Rechnungslegung stellen (ein Bon ist noch keine Rechnung!)
- die Umsatzsteuerrichtlinien 2000 (insbesonders Rz 1501 ff und Rz 1568)
Ganz wichtig dabei ist, dass eine Registrierkasse ein gültiges Datenerfassungsprotokoll führen muss!
Hinterlassen Sie einen Kommentar